Was ist notwendig, damit eine Therapie beginnen kann?
Wenn Sie als Eltern, aber auch Lehrer oder der Kinderarzt, feststellen, dass sie für sich und ihr Kind Unterstützung brauchen, können Sie sich direkt an einen Psychotherapeuten wenden. Adressen von zugelassenen Therapeuten erfahren Sie bei den Krankenkassen oder unter www.kbv.de.
Eine erste Kontaktaufnahme mit mir kann über verschiedene Wege stattfinden:
Vereinbaren Sie persönlich einen Termin in meiner Praxis.
Einfach in der Praxis anrufen unter Tel. 036603 / 71 85 15.
Zum vereinbarten Erstgesprächstermin findet in der Regel ein orientierendes Gespräch mit den Eltern oder dem Jugendlichen selbst statt, wobei bestehende Sorgen und Probleme geschildert werden können, erste Ideen darüber entwickelt werden, wie die Schwierigkeiten entstanden sind, wie alles zusammenhängen und welche Kräfte aktiviert werden könnten.
Bitte die Krankenversichertenkarte nicht vergessen.
Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr haben auch ohne die Einwilligung der Eltern ein Recht auf Therapie. Sie können selbst einen Antrag auf Psychotherapie an die Krankenkasse stellen.
Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Überweisung vom Arzt notwendig.
Die Einbeziehung der Eltern in die Therapie, vor allem bei jüngeren Kindern, ist in der Regel jedoch sehr hilfreich und notwendig. So kann es im Laufe der gemeinsamen psychotherapeutischen Arbeit gelingen, dass Eltern ihre Kinder besser verstehen und anders mit ihnen umgehen können, dass Jugendliche mehr über ihre Familie / ihre Eltern erfahren und daraus ein neues Miteinander und ein gemeinsamer Weg der Veränderung gefunden werden kann.
Gespräche des Therapeuten mit den Eltern können sowohl einzeln, als auch, je nach Anliegen, gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen stattfinden.
Entscheiden sich Eltern, Kind und Jugendlicher nach in der Regel fünf von den Krankenkassen finanzierten Vorgesprächen für eine Therapie, wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Vorher muss das Kind / der Jugendliche vom Arzt untersucht werden, um auszuschließen, dass die Ursache der psychischen Störung ausschließlich auf einer körperlichen Erkrankung beruht. In diesem Falle ist eine andere ärztliche Behandlung anstelle einer Psychotherapie erforderlich. Zudem soll geklärt werden, ob eine ärztliche und medikamentöse Behandlung begleitend sinnvoll ist.
Wird der Therapieantrag von der Krankenkasse genehmigt, erhalten Sie einen Bescheid zur Kostenübernahme und die Psychotherapie kann beginnen.
Eine Kurzzeittherapie umfasst für gewöhnlich 25 Behandlungsstunden. Für die Einbeziehung der Bezugspersonen stehen zusätzlich 6 Stunden zur Verfügung.
Eine psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten (bei Bedarf auch länger) und findet einmal pro Woche statt. Eine Langzeittherapie entspricht 45 Behandlungsstunden und 11 Bezugspersonenstunden. Abweichungen sowie eine Verlängerung der Therapie über die 45 Stunden hinaus sind möglich.
Sollte bei einem anderen Therapeuten bereits eine Therapie begonnen worden sein, kann diese auf Antrag bei der Krankenkasse fortgeführt werden.